April 2021

Bildungs- & Kulturangebote

Bildung & Kultur lebt von Buntheit und Vielseitigkeit. Hier trifft man auf ein hohes Maß an Toleranz und Offenheit für Neues. Deshalb sind gerade im Bereich von Bildung & Kultur Begegnungen und Austausch von Menschen mit und ohne Behinderung relativ barrierearm und niederschwellig zu initiieren.

Unsere kulturellen Projekte sehen wir als interkulturelle und gesellschaftliche Bereiche der Kommunikation.  Wir sind mit unseren Angeboten aktiv bei der Initiierung von Möglichkeiten der Inklusion im Bereich Bildung & Kultur bzw. wollen bestehende Zugänge erweitern.

Folgende Kurse und Gruppen gehören zu unserem Angebot:

  • Kunst-AG, Workshops, Kunst- und Kreativreisen
  • Theatergruppen Lachyoga & Knallerbsen, Workshops
  • Kooperationen mit der VHS Aalen, Kurse & Vorträge
  • Young Miss Angebote für Mädchen und junge Frauen

Mit diesen inklusiven Angeboten sollen auch wichtige Impulse zur persönlichen Weiterentwicklung und Steigerung der Ausdrucksfähigkeit von Menschen mit Behinderung gesetzt werden.


Für Auskünfte und Anfragen steht Ihnen unsere Bereichsleitung für die Ambulanten Dienste Frau Susanne Schienle gerne zur Verfügung.

Finanzierung

Finanzierung

Unsere Angebote können über verschiedene Kostenträger abgerechnet werden. Liegt eine Pflegeeinstufung vor, können Budgets aus der Pflegeversicherung genutzt werden.

Unsere aktuelle Preisübersicht gibt einen Überblick:

Für Auskünfte und Anfragen steht Ihnen unsere Bereichsleitung für die Ambulanten Dienste Frau Lena Reiter gerne zur Verfügung.

Offene Hilfen & Familienentlastende Dienste

Die Offenen Hilfen und Familienentlastenden Dienste stellen niederschwellige Angebote dar und bieten für Menschen mit Behinderung eine vielfältige Freizeitgestaltung.

Unsere Angebote:

  • Stundenweise Einzelbetreuungen und Assistenzleistungen
  • Regelmäßige Gruppenangebote und Treffs
  • Bewegungsgruppen
  • Ferienbetreuung in den Schulferien
  • Tagesausflüge mit tollen Zielen
  • Projekt WohnenLernen in Kooperation mit der Jagsttalschule Westhausen und der Konrad-Biesalksi-Schule Wört
  • Weitervermittlung Kurzzeitunterbringung

Alle unsere Angebote finden Sie in unserem Jahresprogramm, das jährlich neu veröffentlicht wird.


Für Auskünfte und Anfragen steht Ihnen unsere Bereichsleitung für die Ambulanten Dienste Frau Lena Reiter gerne zur Verfügung.

Nein zum Bluttest auf Down-Syndrom als Kassenleistung

Ob ein ungeborenes Baby das Down-Syndrom hat, kann heute zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft festgestellt werden. Dazu muss lediglich das Blut der Mutter untersucht werden, ohne Eingriff.

Die Lebenshilfe und weitere Verbände der Behindertenhilfe lehnen eine breite Anwendung des nicht invasiven Pränataltests (genannt NIPT), der genetische Abweichungen wie Trisomie 13, 18 und 21 lange vor der Geburt feststellen kann, als Kassenleistung ab. Es wird befürchtet, dass dieser Bluttest zum Standardverfahren in der Schwangerschaft wird – was weder medizinisch sinnvoll noch gesellschaftlich gewollt ist.

Landtagswahl in Baden-Württemberg

Wir treffen uns nochmal digital und besprechen die Ergebnisse der Wahl.

Digitaler Wahltreff: Deine Stimme ist wichtig!

In Kooperation mit der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten konnten die Ambulanten Dienste eine Informationsveranstaltung zur anstehenden Landtagswahl organisieren. An zwei Abenden trafen wir uns digital, dabei wurde alles rund um das Thema „Wahlen“ thematisiert. „Was sind Abgeordnete? Was ist der Landtag? Und wer ist überhaupt der Chef von Baden-Württemberg?“, all dies waren Fragen und Themen über die informiert und gesprochen wurden. Außerdem wurden die Wahlprogramme in Leichter Sprache, die nun einige Parteien veröffentlichen, in den Bereichen der Lebenshilfe Aalen verteilt. Seit Ende letzten Jahres gilt das inklusive Wahlrecht. Gleiches Wahlrecht für alle! Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten sind seither ebenfalls wahlberechtigt. Auf unsere Homepage wurden Wahlinformationen und Wahlhilfen in Leichter Sprache, bereitgestellt durch die Landeszentrale für politische Bildung, veröffentlicht. Sich informieren und austauschen können ist, dank der Technik, auch in Zeiten von Corona möglich. So konnte auch unser erstes digitales Angebot stattfinden!

Hier gibt es zwei Formulare und die Wahlprogramme in Leichter Sprache:

Hier geht es zur Wahl-Hilfe:

leichte_sprache_ltw2021.pdf (lpb-bw.de)

Hier geht es zum Leitfaden für Assistenzkräfte:

https://www.lpb-bw.de/fileadmin/lpb_hauptportal/pdf/publikationen/wahlen_2021/leitfaden_ltw2021.pdf

Keine Kürzung der stundenweise Verhinderungspflege!

Machen Sie mit bei der Online-Petition
und legen Sie ein Veto gegen drohende Kürzungen ein!

Der Arbeitsentwurf zum Pflegereformgesetz (vom 22.03.2021, Bundesgesundheitsministerium) sieht vor, im neuen § 42a SGB XI einen gemeinsamen Jahresbeitrag von 3.300,00 Euro für Leistungen der Verhinderungspflege und Leistungen der Kurzzeitpflege bereitzustellen.

Inhaltlich heißt das in der Umsetzung, dass davon nur
noch ein Teil der Verhinderungspflege für eine stundenweise Inanspruchnahme (Stichwort „Stundenweise Verhinderungspflege“) verplant werden kann.


So sollen ab Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen. Damit würden für die stundenweise Inanspruchnahme von Verhinderungspflege nur noch 1.320,00 Euro im Jahr zur Verfügung stehen – statt
bisher 2.418,00 Euro (aufgestockt mit Mitteln aus der Kurzzeitpflege).

Nähere Infos finden Sie im PDF-Dokument: