Nein zum Bluttest auf Down-Syndrom als Kassenleistung

Nein zum Bluttest auf Down-Syndrom als Kassenleistung

Ob ein ungeborenes Baby das Down-Syndrom hat, kann heute zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft festgestellt werden. Dazu muss lediglich das Blut der Mutter untersucht werden, ohne Eingriff.

Die Lebenshilfe und weitere Verbände der Behindertenhilfe lehnen eine breite Anwendung des nicht invasiven Pränataltests (genannt NIPT), der genetische Abweichungen wie Trisomie 13, 18 und 21 lange vor der Geburt feststellen kann, als Kassenleistung ab. Es wird befürchtet, dass dieser Bluttest zum Standardverfahren in der Schwangerschaft wird – was weder medizinisch sinnvoll noch gesellschaftlich gewollt ist.

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