Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt. Damit Sie gut vorbereitet sind, hier die wichtigsten Infos auf einen Blick:
Wer darf wählen?
Alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren – auch Menschen mit Behinderung, die eine gesetzliche Betreuung haben.
Brauchen Sie Unterstützung?
Falls Sie beim Wählen Hilfe benötigen (z. B. beim Lesen, Ankreuzen oder Falten des Stimmzettels), können Sie eine Assistenzperson mitbringen. Das kann sein:
– Ein Freund oder Familienmitglied
– Ihr rechtlicher Betreuer
– Ein Mitglied des Wahlvorstands
Die Hilfsperson muss Ihre Wahlentscheidung respektieren und geheim halten. Unterstützung ist auch in der Wahlkabine oder bei der Briefwahl möglich.
Erst informieren, dann wählen
Die Entscheidung ist schwer. Die Wähler sollen deshalb wissen: Was wollen die Parteien oder Personen? (Fast) alle Wahlprogramme gibt es auch in Leichter Sprache. Wahlprogramme in Leichter Sprache
Noch unsicher, wen Sie wählen sollen?
Informieren Sie sich über die Wahlprogramme – viele gibt es auch in Leichter Sprache. Hier einige hilfreiche Links:
– Warum soll ich wählen?
– Wie kann ich mich entscheiden?
– Wie kann ich wählen?
– Was passiert nach der Wahl?
So läuft die Stimmabgabe ab:
Im Wahllokal: Gehen Sie mit Ihrem Personalausweis zur Wahlurne und geben Sie Ihre Stimme ab.
Per Briefwahl: Falls Sie Briefwahl beantragt haben, achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig ankommen.
Weitere Informationen:
Das wollen die Parteien_für Menschen mit Behinderung machen
Demokratie schützen – Gefährliche politische Ideen erkennen
Politik und Wahlen in Leichter Sprache
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht – jede Stimme zählt! ✅
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