Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (3.12.2024) erinnern wir daran, dass Freizeitaktivitäten kein „Nice-to-have“, sondern ein Grundrecht sind. Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Freizeit individuell und selbstbestimmt zu gestalten – ob beim Stadionbesuch, im Theater oder bei einem Ausflug in die Natur.
Doch viele Stadt- und Landkreise weigern sich, die dafür nötigen Assistenzleistungen zu finanzieren. Das gefährdet Inklusion und soziale Teilhabe.
Peter Benzenhöfer, Aufsichtsratsvorsitzender der Lebenshilfe:
„Freizeitgestaltung ist essenziell für ein inklusives Leben. Menschen mit Behinderung brauchen personenzentrierte Unterstützung, um Aktivitäten nach ihren Interessen zu gestalten.“
Gemeinsam können wir die soziale Teilhabe stärken. Unterstützen Sie uns dabei, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der jede*r gleichberechtigt am Leben teilnehmen kann.
🔗 Mehr erfahren: Pressemitteilung Tag der Menschen mit Behinderung 2024
About the author