Am 12. November 2024 fand im Haus der Lebenshilfe Aalen eine gut besuchte Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) statt. Rund 50 Teilnehmende, darunter Menschen mit Behinderungen, Angehörige, gesetzliche Betreuerinnen sowie Vertreterinnen des Landratsamts und der Eingliederungshilfe, nutzten die Gelegenheit, um sich über die Leistungen und Abläufe im Rahmen des BTHG zu informieren.
Das Team der Lebenshilfe Aalen stellte zunächst die Beratungsstelle und ihre Angebote vor und führte die Anwesenden praxisnah durch den Prozess von der Antragstellung bis zur Bewilligung. Die Referent*innen deckten verschiedene Lebensbereiche wie Freizeit, Reisen, Einzelassistenz, Arbeit und Wohnen ab und zeigten verständlich, wie Leistungsberechtigte Unterstützung erhalten können und welche Schritte dafür notwendig sind.
Besonders wertvoll war der direkte Austausch. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die oft Unsicherheiten bei der Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen betrafen. Eine Gesetzeslücke bei den Zuständigkeiten, die oftmals zulasten der Betroffenen ausfällt, wurde ebenfalls thematisiert. Die Rückmeldungen zur Veranstaltung waren durchweg positiv, besonders in Bezug auf die verständliche Darstellung des komplexen Themas.
Die Lebenshilfe Aalen betont, wie wichtig es ist, dass Leistungsberechtigte, Angehörige und gesetzliche Betreuer*innen aktiv den Weg zur Antragsstellung beschreiten.
Für weiterführende Fragen steht unsere Beratungsstelle jederzeit zur Verfügung – melden Sie sich gerne unter 📞 07361-78092-100 oder 📧 beratung@lebenshilfe-aalen.de.
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