Die Lebenshilfe Aalen feiert 75 Jahre Grundgesetz

Die Lebenshilfe Aalen feiert 75 Jahre Grundgesetz

Aalen, den 23. Mai 2024 – Heute feiern wir mit Stolz und Dankbarkeit das 75-jährige Bestehen unseres Grundgesetzes. Seit seiner Verkündung am 23. Mai 1949 bildet es das Fundament unserer Demokratie und die Garantie für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.

Die Lebenshilfe Aalen möchte in diesem Zusammenhang insbesondere auf Artikel 3 des Grundgesetzes hinweisen, der die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz festschreibt. Dieser Artikel lautet:

„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Dieser Artikel ist für die Lebenshilfe Aalen von besonderer Bedeutung, da er die Grundlage unserer täglichen Arbeit bildet. Wir setzen uns mit Leidenschaft dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben führen können. Artikel 3 Absatz 3 stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

Die Lebenshilfe Aalen wird auch weiterhin aktiv daran arbeiten, die Vision eines inklusiven Miteinanders zu verwirklichen und die Prinzipien des Grundgesetzes in der Praxis umzusetzen. Gemeinsam können wir eine Gesellschaft gestalten, in der jeder Mensch gleichberechtigt und ohne Diskriminierung leben kann.

Auf die nächsten 75 Jahre Grundgesetz – und auf eine weiterhin erfolgreiche und gerechte Umsetzung seiner Grundsätze!

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