„Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ (03.12.)

„Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ (03.12.)

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zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ (03.12.)

„Begleitete Elternschaft“ ermöglicht Menschen mit Behinderung, Familie zu leben

Stuttgart 01.12.2021   Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich eine eigene Familie. Dazu haben sie gemäß der UN- Behindertenrechtskonvention ein Recht. Bisher gibt es in Baden-Württemberg nicht ausreichend Hilfsangebote für diese Familien. Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg fordert zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (03.12.), das Unterstützungsangebot für Eltern mit einer Behinderung in Baden-Württemberg bedarfsgerecht auszubauen.

„Selbstverständlich haben auch erwachsene Menschen mit Behinderung den Wunsch nach Kindern und nach Familie. Aber für sie ist es nicht leicht, eine Familie zu gründen. Sie benötigen häufig die tägliche Unterstützung und Beratung bei der Erziehung, Betreuung und Versorgung ihrer Kinder sowie zusätzlichen Assistenzbedarf. Leider gibt es in Baden-Württemberg nur sehr wenige Hilfsangebote für diese Familien“, erklärt Michael Tränkle, Bereichsleiter „Menschen mit Behinderung“ beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Dabei mache die UN-Behindertenrechtskonvention hier klare Vorgaben der Gleichstellung, deren Umsetzung das Land mit dem “Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg” beschlossen habe. „Elternschaft ist ein Recht aller Menschen“, so Tränkle weiter. Familien mit behinderten Angehörigen gebe es in unterschiedlichen Konstellationen. In vielen Fällen hätten die Kinder einen Assistenzbedarf, in zunehmendem Maße jedoch auch beide Eltern oder zumindest ein Elternteil. Der Mangel an Angeboten im Land hinge auch mit der Finanzierungsstruktur zusammen. Für die Erziehungsberatung und Hilfen zur Erziehung sei die Jugendhilfe zuständig, für die individuellen Assistenzen der Eltern die Sozial- bzw. Eingliederungshilfe. „Hier sollte sich die Politik in nächster Zeit dringend bewegen“, so Tränkle.

„Jeder hat das Recht auf eine Familie, egal ob mit oder ohne Behinderung. Eine Behinderung kann jedoch das Elternsein erschweren, weshalb hierfür Unterstützung notwendig werden kann“, erklärt Franziska Thumstv. Bereichsleitung „Begleitete Elternschaft & Erziehungshilfen“ bei der Lebenshilfe Ostalb gGmbH. „Unser Angebot der Begleiteten Elternschaft in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter, Väter und deren Kinder richtet sich an Eltern mit Behinderung, um sie in ihrer Elternrolle zu unterstützen. So werden sie befähigt, ihr Leben, die Pflege und die Erziehung ihrer Kinder gleichermaßen bewältigen zu können“, sagt Thum. Ein weiteres Ziel sei die Verselbstständigung. Das Angebot der Wohngruppe für Erziehungshilfen mit Ambulant Unterstütztem Wohnen richte sich an Eltern mit Behinderung, die intensive Unterstützung in der Ausübung ihrer Elternrolle benötigten. „Mütter und Väter werden ihren Wünschen und Fähigkeiten nach in den Alltag der Kinder miteinbezogen und erhalten hierbei Anleitung und Unterstützung“, so Thum weiter. Leider erschwerten die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Jugend- und Eingliederungshilfe die genauere Anpassung der Unterstützung. „Wir haben es hier als Schnittstelle mit beiden Bereichen zu tun. Gefühlt treffen hier zwei verschiedene Welten aufeinander. Dabei sind Kinder Kinder und Familien sind Familien, egal ob mit oder ohne Behinderung“, so Thum.

Pressekontakt Lebenshilfe Ostalb gGmbH: Franziska Thumstv. Bereichsleitung Begleitete Elternschaft & Erziehungshilfen, bei der Lebenshilfe Ostalb gGmbH, Tel. 07361 78092 640, mobil: 01590 40834 55, E-Mail: franziska.thum@lebenshilfe-aalen.de

Hintergrundinformationen

Die Lebenshilfe Ostalb gGmbH bietet mit dem Bereich „Begleitete Elternschaft & Erziehungshilfen“ Hilfe für Familien an, deren Eltern eine geistige oder Lernbehinderung haben. In zwei unterschiedlichen Wohnformen, basierend auf §19 und §34 SGB VIII, steht den Familien individuelle Hilfe in einem stationären Setting zur Verfügung. Das Angebot ist im Süden Deutschlands bisher einzigartig, weshalb es von der DHBW in Stuttgart begleitet und evaluiert wird, um die Angebote der Lebenshilfe Ostalb gGmbH in Zukunft noch weiter an die Bedarfe der Familien mit Eltern mit Behinderung anpassen zu können.

Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Er ist weder konfessionell, weltanschaulich noch parteipolitisch gebunden. Der Verband steht für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe und wendet sich gegen jegliche Form sozialer Ausgrenzung. Ihm sind in Baden-Württemberg über 870 selbstständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 4.000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen sowie rund 50.000 freiwillig Engagierte. Ihm gehören rund 240 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie an.

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