Europawahl 2019

Europawahl 2019

Nach dem Urteil des BVerfG vom 15.4.2019 sind betreute Menschen (mit Betreuer-AK Alle Angelegenheiten) zwar für die Europawahl zuzulassen, jedoch nur auf Antrag. Dieser muss spätestens am 5.5.2019 (3 Wochen vor der Wahl) beim jeweiligen kommunalen Wahlamt gestellt worden sein.

 

Bei der Unterstützung zu diesem Antrag kann Ihnen die Beratungsstelle der Lebenshilfe Aalen gerne behilflich sein.

 

Bei Fragen können Sie hierzu wie folgt Kontakt aufnehmen:

 

E-Mail:            beratung@lebenshilfe-aalen.de

 

Tel:      07361/78092-14

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